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    Sven Weidner

    Dipl. Designer

    Abschließender Hinweis für Rechtsanwälte oder Wettbewerbsvereine:

    Sollte ich von Ihnen eine Abmahnung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund erhalten, werde ich ohne weitere Ankündigung eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Gleichzeitig werde ich eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zur Rechtsverfolgung bringen. Die Vorteile einer solchen Feststellungsklage, insbesondere im Hinblick auf die Beweislast, brauche ich Ihnen nicht zu erläutern.

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